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Unsere Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen haben für alle laufenden Geschäfts-bedingungen,
sofern diese nicht mit unserer schriftlichen Zustimmung geändert
wurden, Gültigkeit. Einkaufsbedingung des Bestellers sind für
uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprochen haben. Mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens
jedoch mit der Entgegennahme der Waren, gelten unsere allgemeinen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart.
1. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie haben,
wenn nicht anders vereinbart, eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
Rechtsgültigkeit erhalten Angebote erst mit der Auftragsbestätigung.
2. Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen werden sowohl auf mündliche, als
auch auf schriftliche Bestellungen ausgestellt. Unsere Auftragsbestätigung
gilt als verbindlich, wenn ihr nicht binnen von 5 Arbeitstagen nach
Erhalt widersprochen wurde. Mündliche Zusatzvereinbarungen
haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht schriftlich
bestätigt wurden.
Einkaufsbedingungen des Käufers haben grundsätzlich nur
bei schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit
3. Preise / Zahlungsbedingungen
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Preise in
Euro (€) ab Werk ausschließlich Verpackung. Wir sind
berechtigt, unvorhergesehene Aufpreise, die sich zwischen Vertragsabschluß
und Lieferung ergeben, in Form von Preiserhöhungen an den Besteller
weiter zu belasten.
Bei Nettoauftragswerten ab 50,- € (europ. Ausland 150,- €)
erfolgt die Lieferung "frei Haus".
Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb
von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder spätestens
innerhalb von 30 Tagen Netto zu begleichen.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager. Alle Sendungen werden,
soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers verschickt.
Dieses gilt auch bei "frei Haus" - Lieferungen.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch
und auf Kosten des Bestellers.
Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft in unserem
Haus. Sie sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten.
Teillieferungen gelten als vereinbart, soweit Gegenteiliges nicht
ausdrücklich festgelegt ist.
Mengenabweichungen von den Bestellmengen sind bis zu 5% gestattet.
Das gilt auch für Teillieferungen und bei Abrufmengen.
Eine Lieferfristverlängerung tritt ein, wenn durch unvorhersehbare
Ereignisse, insbesondere Rohstoffmangel, verspätete Zulieferungen
u. ähnliches eine von uns nicht verschuldete Verzögerung
zustande kommt. Diese auf höhere Gewalt beruhende Fristüberschreitung
entbindet uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit
und berechtigt uns zur Fristverlängerung oder zum teilweisen
oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag, ohne daß
wir schadenspflichtig werden.
5. Verpackung
Wir bemühen uns, die Kosten für die Verpackung gering
zu halten.
Unvermeidliche Verpackungen müssen wir Ihnen weiter belasten
und können diese auch nicht zurücknehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle
gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche offenen
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.
Diese Vorbehaltswaren können bei Zahlungsverzug von uns auf
Kosten des Käufers zurückgefordert werden.
6.2 Eine
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im
Sinne von § 950 BGB, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen
erwachsen. Be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei
Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden
mit Ware, die im Eigentum Dritter steht, zu einer neuen Sache steht
uns das Miteigentum daran zu.
6.3 Wiederverkäufer
dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
veräußern, sie treten schon jetzt die Ihnen aus der Weiterveräußerung
zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen
an uns ab. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der
Vorbehaltsware ist untersagt.
6.4 Der
Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt
weiter zu veräußern, wenn sie von seinem Abnehmer nicht
sofort bezahlt wird.
6.5 Von
einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte an Waren und Forderungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich
zu benachrichtigen.
6.6 Läßt
das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet,
einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form
zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an
dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte
dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen
wie z.B. Registrierungen zur wirksamen Vereinbarung unseres Eigentumsvorbehaltes
zu treffen und bei allen Maßnahmen mitzuwirken , die wir zum
Schutze unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen
Rechtes am Liefergegenstand zu treffen beabsichtigen.
7. Gewährleistung und
Haftung
Beanstandungen bezüglich des vereinbarten Lieferumfanges und
offensichtlicher Mängel sind spätestens 8 Tage nach Empfang
der Lieferung geltend zu machen.
Voraussetzung für die Gewährleistung auf unsere Produkte
ist der fachgerechte Einsatz entsprechend den zulässigen Einsatzbedingungen
(Belastung, Belastungshäufigkeit, Belastungsart, Temperaturen,
Umweltbedingungen).
Auf unsere Produkte geben wir 12 Monate nach Gefahrübergang
Gewähr.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf unsachgemäßen
Einsatz und natürliche Abnutzung.
Werden unsere Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert
oder unsachgemäß instandgesetzt, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Zur Überprüfung aufgetretener Mängel muß uns
die Möglichkeit der Überprüfung eingeräumt werden.
Das betrifft einen angemessenen Zeitraum, wie auch die Vorortbesichtigung.
Im Normalfall ist nach vorheriger Rücksprache die Einsendung
der beanstandeten Waren und die darauf folgende Prüfung in
unserem Haus ausreichend.
Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit zur Mängelbegutachtung,
entfallen alle Mängelansprüche.
Wir leisten durch kostenlose Ersatzlieferung bei frachtfreier Zusendung
der neuen Teile Gewähr.
Schadenersatz- bzw. weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus.
Bei Fehlschlagen einer Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages.
Die beanstandeten und ersetzten Waren werden automatisch Eigentum
der elko GmbH und sind auf Verlangen zurück zu senden.
8. Dokumentationen, Zeichnungen,
Berechnungen
Die von uns dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellten
technischen Unterlagen verbleiben unser Eigentum.
Sie dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche Genehmigung
nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden.
Mißbrauch und Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.
10. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie
Verbindlichkeiten ist Steinen.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller
nicht von dem Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag
sind nicht übertragbar.
Gerichtsstand ist Lörrach.
elko GmbH - elastische Komponenten, D 79585 Steinen
Stand: Juli 2003
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